Weitere Entscheidung unten: LAG Niedersachsen, 18.07.2003

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 07.11.2003 - 16 Ta 571/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1681
LAG Düsseldorf, 07.11.2003 - 16 Ta 571/03 (https://dejure.org/2003,1681)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2003 - 16 Ta 571/03 (https://dejure.org/2003,1681)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2003 - 16 Ta 571/03 (https://dejure.org/2003,1681)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Titulierter Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses aus einem beendeten Arbeitsverhältnis; Fall einer nachfolgenden Insolvenzeröffnung; Vollstreckbarkeit eines Anspruchs gegen den bisherigen Arbeitgeber

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 888 ZPO, 89 InsO
    Vollstreckungsschuldner für Arbeitszeugnis nach Insolvenzeröffnung

  • beck.de PDF, S. 10
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888; InsO § 89
    Vollstreckungsschuldner für Arbeitszeugnis nach Insolvenzeröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 631
  • MDR 2004, 561
  • MDR 2004, 651
  • NZA-RR 2004, 206
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 32/90

    Zeugnisanspruch gegen Konkursverwalter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2003 - 16 Ta 571/03
    Selbst ein noch anhängiger Rechtsstreit über eine Zeugniserteilung würde nicht nach § 240 ZPO unterbrochen (BAG vom 28.11.1966 ­ 5 AZR 190/66 ­ BAGE 19, 146 [152], zu 3. der Gründe) und wäre gegen den Insolvenzschuldner fortzusetzen, nicht gegen den Insolvenzverwalter (BAG vom 30.01.1991 ­ 5 AZR 32/90 ­ AP Nr. 18 zu § 630 BGB unter Hinweis auf BAG vom 28.11.1966 ­ 5 AZR 190/66 ­ a. a. O.; Hess, Insolvenzarbeitsrecht 2. Aufl., § 113 InsO Rdn. 690; Zwanziger, Das Arbeitsrecht in der InsO, § 108 InsO, Rdn. 37, S. 143; Eisenbeis/Mues, Arbeitsrecht in der Insolvenz, Rdn. 168, 169).
  • BAG, 28.11.1966 - 5 AZR 190/66

    Zuständigkeit des Gerichts - Materielle Entscheidung - Innere Rechtskraft -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2003 - 16 Ta 571/03
    Selbst ein noch anhängiger Rechtsstreit über eine Zeugniserteilung würde nicht nach § 240 ZPO unterbrochen (BAG vom 28.11.1966 ­ 5 AZR 190/66 ­ BAGE 19, 146 [152], zu 3. der Gründe) und wäre gegen den Insolvenzschuldner fortzusetzen, nicht gegen den Insolvenzverwalter (BAG vom 30.01.1991 ­ 5 AZR 32/90 ­ AP Nr. 18 zu § 630 BGB unter Hinweis auf BAG vom 28.11.1966 ­ 5 AZR 190/66 ­ a. a. O.; Hess, Insolvenzarbeitsrecht 2. Aufl., § 113 InsO Rdn. 690; Zwanziger, Das Arbeitsrecht in der InsO, § 108 InsO, Rdn. 37, S. 143; Eisenbeis/Mues, Arbeitsrecht in der Insolvenz, Rdn. 168, 169).
  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03

    Zeugnis - Erteilung durch den Insolvenzverwalter

    Hierzu gehört der Zeugnisanspruch (LAG Düsseldorf 7. November 2003 - 16 Ta 571/03 - LAGE InsO § 89 Nr. 1; Pape/Uhlenbruck Insolvenzrecht S. 525 Rn. 714; Nerlich/Römermann/Andres aaO Rn. 9).

    Zwar war die Mitteilung unzutreffend, da das Verfahren über den Zeugnisanspruch, der von der Schuldnerin zu erfüllen war, nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen wurde (BAG 28. November 1966 - 5 AZR 190/66 - BAGE 19, 146, 152; 30. Januar 1991 - 5 AZR 32/90 - BAGE 67, 112; LAG Düsseldorf 7. November 2003 - 16 Ta 571/03 - LAGE InsO § 89 Nr. 1; Kothe/Busch juris PR-ArbR 15/2004 Nr. 4).

  • BGH, 24.05.2012 - IX ZB 275/10

    Insolvenzrecht: Verbot der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung während der

    aa) Ein Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung hält die Anordnung einer eidesstattlichen Offenbarungsversicherung auch im eröffneten Insolvenzverfahren für zulässig (AG Westerburg, DGVZ 2006, 119, 120; zu § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO: LG Würzburg, NZI 1999, 504; AG Rostock, NZI 2000, 142; AG Hainichen, JurBüro 2002, 605; AG Güstrow, JurBüro 2004, 213; offen gelassen von AG Hamburg, NZI 2006, 646; vgl. auch FK-InsO/App, 6. Aufl., § 89 Rn. 15).
  • LAG Köln, 19.05.2008 - 11 Ta 119/08

    Zwangsvollstreckung während der Insolvenz des Beklagten (Zwischenzeugnis);

    Selbst ein anhängiger Rechtsstreit über eine Zeugniserteilung würde nicht nach § 240 ZPO unterbrochen und wäre gegen den Insolvenzschuldner fortzusetzen (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 - AP § 630 BGB Nr. 29; LAG Düsseldorf 7. November 2003 - 16 Ta 571/03 - LAGE § 89 InsO Nr. 1).
  • LAG Hamm, 07.03.2012 - 1 Ta 75/12

    Zwangsvollstreckung; Ersatzzwangshaft; Angabe der Haftdauer; Haftbefehl

    § 240 ZPO erfasst nicht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach § 888 ZPO (Münch-KommInsO/Breuer § 89 Rn 31; LAG Düsseldorf 07.11.2003 - 16 Ta 571/03 - NZA-RR 2004, 206; LAG Köln 19.05.2008 - 11 Ta 119/08).
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 18.07.2003 - 3 Sa 906/02 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13999
LAG Niedersachsen, 18.07.2003 - 3 Sa 906/02 B (https://dejure.org/2003,13999)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.07.2003 - 3 Sa 906/02 B (https://dejure.org/2003,13999)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - 3 Sa 906/02 B (https://dejure.org/2003,13999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung - Wahl des Durchführungsweges - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Aufnahme in ein bestimmtes Versorgungswerk auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes; Wahlrecht des Arbeitgebers bei der Bestimmung des Durchführungsweges für eine betriebliche Altersversorgung; Feststellungsinteresse bezüglich eines ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Aufnahme in ein bestimmtes Versorgungswerk auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes; Wahlrecht des Arbeitgebers bei der Bestimmung des Durchführungsweges für eine betriebliche Altersversorgung; Feststellungsinteresse bezüglich eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 206
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.07.2003 - 3 Sa 906/02
    Das Feststellungsinteresse gemäß § 256 ZPO wegen eines erst künftig befürchteten Schadens setzt die Möglichkeit eines Schadenseintritts voraus, nicht dagegen eine Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH, Urt. vom 16.01.2001, NJW 2001, 1431; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 256 ZPO Rn. 37).

    Die Möglichkeigt eines Schadenseintritts kann dann verneint werden, wenn aus Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH, Urt. vom 16.01.2001, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.07.2003 - 3 Sa 906/02
    Vorliegend ist es nicht ausgeschlossen, dass es trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002 (Az. 2 BvL 17/99) für den Kläger aufgrund der erteilten Versorgungszusage zu steuerlichen Nachteilen im Vergleich zu Leistungen durch die Pensionskasse kommen kann.
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.07.2003 - 3 Sa 906/02
    Könne die vorgesehene Altersversorgung nicht auf dem vorgesehenen Durchführungswege erbracht werden, so habe der Arbeitgeber aufgrund seiner Einstandspflicht erforderlichenfalls selbst die Versorgungsleistung zu erbringen (BAG, Urt. vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 - AP 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAG, Urt. vom 14.12.1999 - 3 AZR 713/98 - AP 54 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskasse).
  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 661/96

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.07.2003 - 3 Sa 906/02
    Allerdings hat die Beklagte, wie das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 09.12.1997 (3 AZR 355/96; vgl. auch die weitere Entscheidung vom 09.12.1997 - 3 AZR 661/96 - AP 40 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) festgstellt hat, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, indem sie die Außendienstmitarbeiter bei der Frage des Zugangs zur Pensionskasse schlechter behandelt hat als ihre übrigen Mitarbeiter.
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 713/98

    Steuerlast bei Nachversicherung einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.07.2003 - 3 Sa 906/02
    Könne die vorgesehene Altersversorgung nicht auf dem vorgesehenen Durchführungswege erbracht werden, so habe der Arbeitgeber aufgrund seiner Einstandspflicht erforderlichenfalls selbst die Versorgungsleistung zu erbringen (BAG, Urt. vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 - AP 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAG, Urt. vom 14.12.1999 - 3 AZR 713/98 - AP 54 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskasse).
  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 355/96

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung - Umfang eines zustehenden

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.07.2003 - 3 Sa 906/02
    Allerdings hat die Beklagte, wie das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 09.12.1997 (3 AZR 355/96; vgl. auch die weitere Entscheidung vom 09.12.1997 - 3 AZR 661/96 - AP 40 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) festgstellt hat, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, indem sie die Außendienstmitarbeiter bei der Frage des Zugangs zur Pensionskasse schlechter behandelt hat als ihre übrigen Mitarbeiter.
  • BAG, 20.07.2004 - 3 AZR 552/03

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Juli 2003 - 3 Sa 906/02 B - wird zurückgewiesen.
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